Der quellensteuer unterliegen auslandische arbeitnehmer mit wohnsitz im kanton zurich oder ausland und eine unselbstandige erwerbstatigkeit im kanton zurich ausubendie quellensteuer wird von den bruttoeinkunften durch den schuldner der steuerbaren leistung arbeitgebende versicherer etc in abzug gebracht und ist mit dem kantonalen steueramt periodisch abzurechnen. Von einer quellensteuer wird immer dann gesprochen wenn sie direkt dort erhoben wird wo sie entsteht.
Quellensteuer In Der Schweiz
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